Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hat in seiner Bundesdelegiertenversammlung notwendige Änderungen im seit März vorliegenden Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht diskutiert.
Dabei begrüßt der SkF die interfraktionellen Bemühungen um einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. Die sexuelle Integrität und das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Frauen würden durch die Änderungen im Gesetzentwurf endlich gestärkt. Seit langem hatten Frauenverbände eine Reform des Sexualstrafrechtes gefordert. Derzeit sind Gewalt oder Gewaltandrohung sowie der aktive Widerstand der betroffenen Person Voraussetzung der Strafbarkeit. Ein sexueller Übergriff muss aus Sicht des Frauenwohlfahrtsverbandes immer dann unter Strafe stehen, wenn er nicht im Einvernehmen geschieht und nicht erst dann, wenn Gewalt, Androhung von Gewalt und/oder Gegenwehr erfolgen. Dies würde mit der Einführung eines Grundtatbestandes nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ gelingen. Zudem drängt der SkF darauf, einen neuen Straftatbestand „tätlicher sexueller Belästigung“ einzuführen, um auch sexuelle Übergriffe wie das sogenannte „Grapschen“ ahnden zu können. Mehr dazu in der aktuellen Pressemitteilung des SkF.