IN VIA fordert Gesetzesänderungen und den Ausbau von Beratungsangeboten für von Menschenhandel betroffene Mädchen und Frauen.
Der katholische Frauenverband IN VIA fordert anlässlich des Europäischen Tages gegen Menschenhandel am 18. Oktober die Politik auf, Menschenhandel entschlossen zu bekämpfen. Konkret fordert IN VIA Sicherheit für Betroffene und deren Familien sowie bedarfsgerechte Beratungs- und Therapieangebote.
1,6 Millionen Mädchen und Frauen geraten jährlich in die Fänge von Menschenhändlern, schätzt die UNO. In ihren Ländern in großer Armut lebend werden sie unter falschen Versprechungen nach Westeuropa gelockt. Die Mehrzahl der meist jungen Frauen landet in der Zwangsprostitution, wo sie eingesperrt, bedroht, misshandelt und ausgebeutet werden. Was kaum jemand weiß: Deutschland ist eines der Hauptzielländer.
Barbara Eritt von IN VIA Berlin arbeitet seit 20 Jahren mit von Menschenhandel betroffenen Frauen. „Aufgrund ihrer Erlebnisse sind Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, oft stark traumatisiert. Sie benötigen eine professionelle Beratung und Betreuung, um das Erlebte zu bewältigen und überhaupt neue Lebensperspektiven entwickeln zu können.“ Doch den wenigen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen fehlen die Gelder zur Finanzierung der Begleitung und des Aufenthalts der Frauen, die als Zeuginnen aussagen. Deshalb muss eine bundeseinheitliche Regelung der Kostenübernahme getroffen werden, zum Beispiel in Form eines Bundesfonds, fordert Eritt.
Die wenigsten Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, trauen sich, gegen ihre Peiniger auszusagen weil sie davon ausgehen müssen, nach einem Prozess in ihr Heimatland zurückkehren zu müssen. Dies bedeutet für die Frauen und ihre Familien, den Menschenhändlern erneut schutzlos ausgeliefert zu sein. „Drohungen gegen ihre Familien, insbesondere gegen ihre Kinder zwingen die Frauen zum Schweigen. Deshalb müssen sie nach einem Gerichtsprozess die Sicherheit haben, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten“, meint Eritt. Auch ihre Familienangehörigen müssen sie nach Deutschland holen können. Hier ist das Zuwanderungsgesetz nachzubessern.
Einen besonderen Schutz fordert IN VIA zudem für minderjährige Frauen, die von Zwangsprostitution betroffen waren. Diese müssen unmittelbar nach Aufdeckung der Zwangsprostitution einen gesicherten Aufenthalt bekommen.