Fachtagung 2010

„Die Würde der Frau ist (un)antastbar. Frauenhandel – gestern und heute“

Ort: München, Datum: 8. März 2010

Aus der Einladung zur Fachtagung

Bereits zum siebten Mal veranstalten das Aktionsbündnis gegen Frauenhandel und die Solidaritätsaktion Renovabis in Kooperation mit der Hanns-Seidel-Stiftung eine Fachtagung zum Thema Frauenhandel. Stets dienten diese gemeinsamen Tagungen nicht nur der Information und kritischen Diskussion, sondern auch der Bewusstseinsschärfung, Lobbyarbeit und Netzwerkbildung. Jede einzelne Tagung legte dabei den Schwerpunkt auf bestimmte Aspekte des Problemfelds Frauenhandel. So standen beispielsweise die Opfer, die Täter (Händler) und auch die Freier im Fokus der Diskussion. Oder es wurden Fragen der Armutsmigration, der Arbeitsausbeutung und der Zwangsprostitution thematisiert. Schließlich ging es um die Rolle der Politik und der Justiz, die Bedeutung von Bildungseinrichtungen und Beratungsorganisationen sowie die Verantwortung der Medien – und um vieles Andere mehr...

In diesem Jahr wird das Aktionsbündnis gegen Frauenhandel in Bayern zehn Jahre alt – Gelegenheit für einen umfassenden Überblick über die mit Frauenhandel und Zwangsprostitution verbundenen Probleme. Daher wollen wir geschichtliche Aspekte des Themas ebenso behandeln wie die Frage, wo wir gegenwärtig in der Bekämpfung des Frauenhandels stehen und schließlich, welche Perspektiven für morgen wir im Umgang mit dieser Problematik sehen.

Tagungsbeiträge

  • Ackermann, Sr. Dr. Lea
    Gründerin und Vorsitzende von SOLWODI, Boppard-Hirzenach, Referentin bei den Fachtagungen in den Jahren 2000, 2009 und 2010.
  • Merk, Dr. Beate
    Bayerische Staatsministerin der Justiz und fürm Verbraucherschutz, München. Referentin der Fachtagung in den Jahren 2004, 2006 und 2010.

2010: Bekämpfung des Frauenhandels – Priorität der Politik?

Dr. Beate Merk, Bayerische Staatsministerin für Justiz und Verbraucherschutz

Die Wirtschaftskrise hält uns auch 2010 in Atem. Die Weltwirtschaft lahmt. Eine Branche aber boomt wie nie: Das organisierte Verbrechen. Und mittendrin der Frauenhandel. In der grenzenlosen Welt der Globalisierung verdienen unzählige gewissenlose Menschenhändler Geld mit der „Ware Frau“. Wie viele Opfer es gibt, weiß niemand genau. Es gibt kaum belastbare Zahlen. Auf 500.000 schätzt die Parlamentarische Versammlung der UN die Zahl der jährlich nach Westeuropa gehandelten Frauen. Um rund 400 Prozent sind die Profite der Menschenhändler in Europa nach Angaben des Europarates in den letzten 10 Jahren gestiegen. Der Boom der Osterweiterung wirft hier seine dunkelsten Schatten. Wenn mir deshalb die Frage gestellt wird: „Bekämpfung des Frauenhandels – Priorität der Politik?“ – dann kann ich nur klar, deutlich und energisch antworten mit „Ja!“ Selbstverständlich und unbedingt.

Die vorhin erwähnten Zahlen sprechen für sich. Aber auch die Einzelschicksale selbst, von denen wir erfahren – einige wenige davon sind heute zur Sprache gekommen –, erteilen der Politik einen deutlichen Auftrag. Ich nehme diesen Auftrag seit Jahren ernst und mache mich für die Rechte der Opfer stark. Einiges haben wir in Bayern in diesem Zusammenhang auch schon erreicht. Sowohl bei Fragen der Organisation und Zusammenarbeit, als auch im Bereich des materiellen und prozessualen Strafrechts. Bei der Polizei bekämpfen Spezialdienststellen die Organisierte Kriminalität vor Ort. Zusätzlich arbeiten in Grenznähe spezielle Fahndungs- und Kontrolleinheiten. Bayernweit finden Schleierfahndungen statt. Außerdem beobachtet das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die Organisierte Kriminalität. Die Kooperation der betroffenen öffentlichen Stellen hat sich deutlich verbessert. Polizei, Staatsanwaltschaft, Sozialbehörden, Ausländerbehörden und Agenturen für Arbeit sind miteinander vernetzt. Das gilt natürlich auch für die Zusammenarbeit mit den Fachberatungsstellen. Ich schätze deren Arbeit außerordentlich. Die Beratungsstellen verfügen teilweise über sog. Schutzwohnungen oder dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für Opferzeuginnen.

Führen psychosoziale Betreuungen durch. Arbeiten mit Rechtsanwälten zusammen. Vermitteln Sprachkurse. Betreuen bei den zu regelnden Formalitäten mit den Ausländer-, Sozial-, Einwohner- und Arbeitsämtern. Begleiten zu den Gerichtsterminen und organisieren die Rückkehr der Frauen in das Heimatland.

Meine Richter und Staatsanwälte berichten mir immer wieder, dass die Kooperation mit den Fachberatungsstellen in Ermittlungs und Gerichtsverfahren ein großer Gewinn ist. Für die fachliche und finanzielle Unterstützung der Fachberatungsstellen durch den Staat setze ich mich daher besonders ein. Verbesserungen gibt es auch im materiellen Strafrecht. Die Strafvorschriften gegen Menschenhandel wurden deutlich erweitert. Aber auch im Strafverfahren selbst hat es für die Opfer des organisierten Menschenhandels wichtige Verbesserungen gegeben. Für viele Frauen bedeutet es eine extreme Belastung, ja sogar Gefährdung, in einem Strafverfahren gegen organisierte Verbrecher als Zeugin aussagen zu müssen. Opfer dürfen im Strafverfahren nicht nur ein Beweismittel sein. Ihnen darf nicht nur eine Nebenrolle zukommen. Und schon gar nicht dürfen sie in einem Strafverfahren ein zweites Mal Opfer werden. Dazu gehört es, ihnen den schwierigen Gang in den Zeugenstand möglichst zu erleichtern. Dafür sind inzwischen an jedem bayerischen Amts- und Landgericht spezielle Zeugenbetreuungsstellen eingerichtet. Dort findet man geschulte Kräfte, denen man Fragen stellen kann. Die einen sogar mit in die Gerichtsverhandlung begleiten. Die sich darum kümmern, dass man dem Angeklagten nicht zufällig auf dem Gang zum Gerichtssaal über den Weg läuft.

Aber auch die Aussage vor Gericht kann dem Opfer erleichtert werden – mittels Videotechnik. Die Zeugin kann per Videoübertragung in einem gesonderten Raum vernommen werden – und muss dabei nicht mehr wie früher dem Angeklagten ins Auge blicken. Bei minderjährigen Opfern kann man sogar mit einer einmaligen Aufzeichnung mehrfache Vernehmungen vermeiden und so unnötige Belastungen ersparen.

Opfer von Menschenhandel haben darüber hinaus Anspruch auf die Beiordnung eines Opferanwalts auf Staatskosten. Sie können sich einer erhobenen Klage als Nebenkläger anschließen. Man muss aber auch die Täter des professionellen Menschenhandels packen – da, wo es ihnen am meisten weh tut: Bei den Gewinnen mit der Ware Sex. Denn gerade der Menschenhandel gilt als äußerst lukrativ! Das Mittel dazu ist die strafrechtliche Gewinnabschöpfung. Das bedeutet, dass beim Täter aufgefundene Vermögenswerte „eingefroren“ werden. Das Opfer kann dann zur Durchsetzung seiner Ansprüche in das eingefrorene Vermögen vollstrecken.

Das Problem: Dafür muss noch ein Opfer vorhanden sein, das seine Ansprüche auch geltend macht. In den Fällen mit Menschenhandel sind die Opfer im fraglichen Zeitpunkt jedoch oft schon wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Nach früherem Recht musste in diesen Fällen unter Umständen das sichergestellte Vermögen an die Täter zurückgegeben werden. Ein völlig absurdes Ergebnis! Ich habe deshalb eine Reform der tangierten Rechtsvorschriften initiiert. Seit 2007 erwirbt nunmehr der Staat hilfsweise das beschlagnahmte Vermögen, soweit die Opfer nicht erreichbar sind. Eine Rückgabe an die Täter kann damit vermieden werden.

Es gibt noch etwas, was sich in den letzten Jahren erheblich verbessert hat: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Wir haben mit verschiedenen Ländern wie Russland, Tunesien und der Ukraine Staatsverträge geschlossen, um die Organisierte Kriminalität zu bekämpfen und eine optimale Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz sicherzustellen. Mit unseren Nachbarn, insbesondere den polnischen und tschechischen Behörden, läuft die Zusammenarbeit schon seit Jahren eng, vertrauensvoll, unkompliziert und damit sehr effektiv. Im Kampf gegen den Menschenhandel haben wir, wie Sie sehen, schon deutlich aufgerüstet. Unsere Waffen sind aber leider noch lange nicht scharf genug. Vor allem meine ehemalige Kollegin auf Bundesebene, Frau Bundesjustizministerin Zypries, hat maßgeblich dazu beigetragen, dass viele unserer Schwerter stumpf bleiben.

Auf zwei maßgebliche Punkte dabei will ich Sie besonders aufmerksam machen. Nach geltendem Recht machen sich „Freier“, die sich von Menschenhandelsopfern „bedienen“ lassen, in aller Regel nicht strafbar. Dies selbst dann, wenn sie wissen, um welche Frauen es sich hier handelt. Nämlich um Frauen, die skrupellos aus anderen Ländern ins Bundesgebiet verschleppt wurden. Oder mit falschen Versprechungen hierher gelockt wurden. Undnun mit Gewalt und Drohungen zur Prostitution gezwungen werden. Die Straflosigkeit der Freier ist fatal. Denn auch beim Menschenhandel gilt: Wo keine Nachfrage, da kein Markt. Menschenhandel existiert, weil „Freier“ die Situation der Opfer schamlos zur sexuellen Ausbeutung missbrauchen. Wenn wir die Zahl derer vermindern, die die Situation geknechteter Frauen und Mädchen schamlos ausnutzen, sinkt auch der Anreiz für die Drahtzieher. Unabdingbar daher für mich: Auch Freier müssen zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden!

Ich habe deshalb in der vergangenen Legislaturperiode zum wiederholten Mal einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der insbesondere die Einführung der sog. „Freierstrafbarkeit“ vorsieht. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Der Bundesrat hat diese Initiative zwar beschlossen. Eine Behandlung im Bundestag ist aber in der vergangenen Legislaturperiode nicht erfolgt. In der Folgezeit wollte und will die bayerische FDP nun meine Initiative nicht mehr mittragen. Dabei nur mal nebenbei: Freierstrafbarkeit ist weder eine gänzlich neue noch verwegene Idee. Im Gegenteil: Andere Länder gehen gegen die Prostitution und ihre negativen Begleiterscheinungen teilweise sehr viel rigoroser vor. Zum Beispiel Schweden und die USA. In Schweden ist der „Sexkauf“ durch Freier generell unter Strafe gestellt. In den meisten Staaten der USA ist das nicht anders.

Der wohl größte Rückschlag in der Strafverfolgung beruht jedoch auf dem Prostitutionsgesetz der rot-grünen Koalition. Gegen den erbitterten Widerstand Bayerns wurden im Jahr 2001 die Strafvorschriften gegen die Ausbeutung von Prostituierten mit dem Prostitutionsgesetz praktisch aufgehoben. Das Gesetz hat sich als grandioser Fehlschlag erwiesen. Um es ganz deutlich zu sagen: Das Prostitutionsgesetz ist ein Gesetz zum Wohle der Bordell- und Zuhälterszene und zur Förderung der Ausbeutung von Frauen und Mädchen. Eine stringente Strafverfolgung wegen Ausbeutung der Prostituierten ist nahezu unmöglich. Die Förderung der Prostitution ist jetzt nicht mehr strafbar; auch der Straftatbestand der Zuhälterei ist zurückgeschnitten. Strafbar ist nur noch das Halten der Prostituierten in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Das Problem dabei ist: Die Förderung der Prostitution konnte man im Strafverfahren relativ gut nachweisen. Ein Halten in persönlicher Abhängigkeit nachzuweisen ist dagegen äußerst schwierig. Dies gilt vor allem deswegen, weil die Frau in aller Regel nicht bereit sein wird, gegen ihren Peiniger auszusagen.

Meinen Staatsanwälten sind nun die Hände gebunden. Meist fehlt jetzt schon der Anfangsverdacht für Ermittlungen und damit die Möglichkeit, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ohne Ermittlungsverfahren aber keine Durchsuchungen von Bordellen, keine Vernehmung von Prostituierten, keine Telefonüberwachungen, keine Verfolgung der Finanzströme. Um es einfach auszudrücken: Keine Möglichkeit, an Beweise zu kommen. Auch Begleitdelikte werden jetzt weit seltener aufgedeckt als bisher. Ob Menschenhandel, Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, Waffenhandel oder andere Formen der Organisierten Kriminalität: Meistens fehlt schon der Anfangsverdacht für Ermittlungen.

Die neue Legislaturperiode bietet auch im Kampf gegen Menschenhandel neue Chancen. Ich habe bei der Ausarbeitung des Koalitionsvertrags mitgearbeitet. Er sieht als Ziel die Ächtung von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausdrücklich vor. Außerdem sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution weiter verbessert werden. Ich werde mich hier auch in Zukunft mit voller Überzeugung und Energie einsetzen! Das Strafrecht ist ein ganz wichtiges Instrument. Es ist die schärfste Waffe des Rechtsstaats. Doch lassen Sie mich zum Abschluss klar machen: Im Kampf gegen den Frauenhandel steht das Strafrecht nicht an erster Stelle. Es muss daher vorrangig versucht werden, die Lebensverhältnisse in den Herkunftsstaaten der versklavten Mädchen und Frauen zu verbessern. Es geht um Aufklärungsarbeit und es geht darum, Systeme zu verändern – dahin, dass Frauen und Männer gleich sind. Dass Diskriminierung und Rassismus bekämpft werden. Diese Aufgabe kann nur im Schulterschluss mit anderen Staaten erfüllt werden. Auf europäischer und internationaler Ebene.

Tragen wir unseren Teil dazu bei! Lassen wir nicht locker im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution! Denn wie lautet das Thema dieser Tagung so treffend: „Die Würde der Frau ist unantastbar!“ Und sie zu schützen, ist unser Gebot!


2010: Eine neue Ethik der Entrüstung

Sr. Dr. Lea Ackermann, Gründerin und Vorsitzende von SOLWODI

Es ist kaum zu glauben, dass es schon 10 Jahre her ist, seit auf der gemeinsamen Tagung von Renovabis und dem Kardinal Döpfner Haus, im Jahr 2000 die Initiative für ein „Aktionsbündnis gegen Frauenhandel“ ins Leben gerufen wurde.

Das Aktionsbündnis ist größer und stärker geworden durch neue Mitglieder und so feiern wir heute das 10-jährige Jubiläum. Auch Solwodi war mit Auslöser für diesen Zusammenschluss. Und wir von Solwodi feiern in diesem Jahr unser 25-jähriges Jubiläum. Wir wollten nicht länger zusehen und gemeinsam etwas gegen das Unrecht unternehmen, das den Frauen, Mädchen und Kindern angetan wird. Wir wollten uns stark machen gegen die Not der Unterdrückten, gegen das Weitererstarken des Menschenhandels, gegen das Verbrechen, das sich direkt vor unseren Augen abspielt. Wir wollten dieses Problem stärker in die Öffentlichkeit und in die Politik tragen. Renovabis und das Aktionsbündnis haben seitdem viel in dieser Richtung gemacht: Aktionen und Projekte unterstützt und in Heimatländern der Frauen Aufklärungsarbeit geleistet. Es war ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung. Wir denken, wir haben vieles erreicht, aber wie sehen auch, dass das Verbrechen weiter wächst, weil es so lukrativ ist. Es zeigt sich, dass die Gier nach Geld, Reichtum und Macht der stärkste Anreiz ist und die Menschenverachtung, die dahinter steht nicht gesehen wird oder billigend in Kauf genommen wird. So bleibt noch viel zu tun und wir wissen oft nicht wie und wo wir anpacken müssen. Welche Kräfte wir wecken müssen und wie und wo wir handeln müssen, um die Gesellschaft zu verändern.

Die Geschichte von SOLWODI in Afrika

Vor 25 Jahren nach der Weltfrauenkonferenz in Nairobi bekam ich von meiner Oberin die Ernennung nach Mombasa/Kenya. Dort gründete ich den Verein „SOLWODI“. Der Name „Solidarität mit Frauen in Not“ war schnell gefunden. Er war nahe liegend, da die Not in Afrika offensichtlich war. Die Gemeinschaft der Missionsschwestern Unserer Lieben Frau von Afrika, der ich angehöre, hatte mich nach Kenia geschickt, um dort Lehrerinnen und Lehrer fortzubilden. Doch da diese Aufgabe langfristig in einheimische Hände übergeben werden sollte, konnte ich mich den Menschen widmen, die tatsächlich Hilfe benötigten. Durch die Begegnung mit kenianischen Frauen und Kindern im Elend und in der Prostitution und durch unzählige Gespräche, die ich auf meinen Touren durch Diskotheken, Bars und Kontakt-Cafés führte, sah ich in welcher Zwangssituation viele Frauen und Mädchen steckten und welche Not und welcher Rechtlosigkeit sie ausgeliefert waren.

In Kenia wollte ich den Frauen Alternativen bieten zu ihrer Beschäftigung in der Elendsprostitution. Das durch die Spenden erworbene Geld erlaubte es uns, immer mehr Frauen einen Arbeitsplatz in unserem Zentrum zu geben oder ihnen eine Ausbildung außerhalb zu finanzieren. Sie gewannen ein neues Leben ohne Prostitution.

Auch ihren Kindern boten wir Schutz in einer Kindertagesstätte. Sie war sozusagen der Ursprung für das Projekt SOLGIDI (Abkürzung für Solidarität mit Mädchen in Not), das im Jahr 2002 ins Leben gerufen wurde. Mir war klar geworden, dass die Töchter von Frauen in der Prostitution wegen ihrer prekären Situation besonders gefährdet waren. Heute gibt es entlang der kenianischen Küste 10 Beratungsstellen von SOLWODI.

Die Geschichte von SOLWODI in Deutschland

Als ich 1987 nach Deutschland zurückkehrte, beschloss ich noch im Flugzeug, meine Aufklärungsarbeit über Prostitutionstourismus auszubauen. Ich wollte auf das Unrecht aufmerksam machen, das an Frauen und Kindern geschieht, wenn ihre materielle Not ausgebeutet wird.

Zwischenzeitlich konnte ich in Deutschland bundesweit 13 SOLWODI-Beratungsstellen und sieben Schutzwohnungen für Migrantinnen in Not aufbauen. Meine Beratungstätigkeit in Deutschland begann mit einer siebzehnjährigen Kenianerin namens Theresa. Eine Frauengruppe aus Düsseldorf hatte sich ihretwegen mit mir in Kontakt gesetzt. Sie war dort in einem Park mit aufgeschnittenen Pulsadern von einem Spaziergänger gefunden worden. Hätte er sie nicht entdeckt, wäre es gewesen, als ob sie nie existiert hätte. Sie erzählte, dass in ihrem Heimatdorf eines Tages gut gekleidete Männer aufgetaucht waren, die behaupteten auf der Suche nach schwarzen Fotomodellen für Kinder und Jugendmode in Deutschland zu sein. Ihre Mutter übergab das zu diesem Zeitpunkt 13-jährige Mädchen an die Menschenhändler. Später hegte Theresa den Verdacht, dass ihre Mutter für diese Übergabe Geld bekommen hatte. Von gut gekleideten deutschen Männern wurde sie hier in Empfang genommen. Theresa war Analphabetin und hatte während ihres bereits vierjährigen Aufenthaltes in Deutschland, außer Luxuszimmern in wechselnden Nobelhotels, nichts von diesem Land gesehen. Dort hatte sie gut betuchten Herren zu dienen. Ihre Freier und Zuhälter, aber auch das Hotelpersonal und die Hotelchefs müssen sie also gesehen haben. Doch alle haben weggeschaut. Durch diesen Fall wurde mir das ganze Ausmaß des Menschenhandels bewusst und auch, wie komplex die Arbeit sich weiterhin gestalten würde, auch wegen dem weit verbreiteten Phänomen des Schweigens in der Gesellschaft. Die Not war auch hier präsent, sie saß sogar tief. Doch sie war nicht so offensichtlich wie in Afrika. Sie war verdeckt und versteckt und es schien als wollten die Menschen nicht sehen! Viele schauten weg. Schritt für Schritt knüpfte ich erste Kontakte zu Justiz- und Polizeibehörden, Ausländerämtern, Standesbeamten etc. Diese schätzten die Situation der Migrantinnen oft anders ein. Die vorherrschende Meinung war, dass die Frauen nach Deutschland kamen, um Geld zu verdienen oder sich von deutschen Männern heiraten zu lassen. Zwänge wie Gewalt und Armut, die häufig dahintersteckten, wurden nicht erkannt. Um bei Justiz und Polizei ein Bewusstsein für die besondere Lage von Migrantinnen zu schaffen, die Opfer von Männergewalt sind, hielt ich Vorträge auf Fortbildungstagungen für Kriminalbeamte und Staatsanwälte, in Richterakademien und bei Innen- und Justizministerien. Die meisten Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, kommen durch die Polizei zu uns. Jedoch auch durch Hilfsorganisationen und Einzelpersonen, die hinsehen, anstatt wegzuschauen.

1991 haben Frau Dr. Heine-Wiedemann und ich eine Studie für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt und hatten die Gelegenheit, Einblick in 33 Menschenhandelsfälle zu bekommen. Die Polizei hatte zu diesem Straftatbestand mit ihren Einsatzgruppen teilweise bis zu zwei Jahre lang recherchiert. Es kamen aber nur 15 Fälle zur Anklage, nur 5 vor Gericht und nur ein einziger Täter wurde zu mehr als einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Grund hierfür lag in der Abwesenheit der Zeuginnen. Alle Zeuginnen waren zur Zeit der Verhandlungen längst in ihre Heimat abgeschoben worden und kaum wiederzufinden oder zur Reise nach Deutschland für eine Aussage zu bewegen. Die Opfer selber sind jedoch die Einzigen, die helfen können, das Verbrechen öffentlich zu machen und die Täter anzuklagen. Es ist von größerem öffentlichem Interesse, dass die Opferzeuginnen geschützt werden und Aussagen gegen die Täter machen können, als dass sie abgeschoben werden. Dies passiert leider noch viel zu häufig. Das wurde auch bei den kürzlich vorgenommen bundesweiten Razzien wieder deutlich. Viele der als „Zwangsprostituierte“ festgenommenen Frauen werden abgeschoben, anstatt ihnen zu helfen. Auch die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel, die vorsieht, den Frauen vier Wochen Bedenkzeit an einem geschützten Ort zu gewähren, wird nicht stringent eingehalten. Dort sollten sie abwägen können, ob sie gegen die Zuhälter aussagen wollen oder nicht. Und wenn, kann dieser Ort keine Gefängniszelle sein. Wenn sie bereit sind auszusagen, haben sie Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis und Sozialleistungen für die Dauer des Prozesses. Warum solltensie mit der Polizei kooperieren, wenn man sie einsperrt? Eine wohl berechtigte Frage, die zu stellen ist! Die Razzia wurde als Maßnahme zum Schutz der Opfer von Menschenhandel hingestellt. Aber letztendlich diente sie bei vielen eher dazu die vermeintlich illegale Beschäftigung einiger Frauen in der Prostitution in Deutschland zu beenden. Im Endeffekt werden die Frauen, wenn sie sofort abgeschoben werden, mit den Mitteln des Ausländerrechts bestraft. Sie werden einfach so zurück in die Chancenlosigkeit ihrer Heimatländer abgeschoben. Für mich ist dieses Verhalten skandalös. Was diesen Menschen hier angetan worden ist, muss auch hier wieder gutgemacht werden. Oder es müssen Voraussetzungen geschaffen werden, den Frauen in ihren Heimatländern einen Start abseits der Prostitution zu ermöglichen. Selten kommt es zum Prozess gegen die Täter. Die Verbrecher können sich ungeniert organisieren. Das allerdings gefährdet die Sicherheit in Deutschland. Dieser sehr lukrative Handel blüht in unserem Land.

SOLWODI gegen die Prostitution und für die Menschenwürde

Im guten Glauben daran, das Verbrechen zu bekämpfen, trat am 1. Januar 2002 ein neues Prostitutionsgesetz in Kraft, das die freiwillig ausgeübte Prostitution als nicht sittenwidrig und als legalen Beruf deklarierte. In vielen Bordellen herrschen menschenverachtende Verhältnisse. Es war die erklärte Absicht des Prostitutionsgesetz die Prostituierten besser zu stellen: u. a. die Möglichkeit zu schaffen sich zu versichern: Krankenversicherung, Sozialversicherung etc. und die Möglichkeit und die Rechte einer festen Anstellung. Die Bedenken der Polizei, dass durch die Legalisierung der Prostitution viele Formen des durch sie hervorgerufenen Zwanges schwieriger aufgedeckt werden könnten, haben sich bestätigt.

Durch das Gesetz wurden praktisch nur die Bordellbetreiber besser gestellt, weil sie nun in den Wellnessbereich expandieren konnten. Es hat den Tätern genutzt und dem Florieren des Prostitutionsbetriebes. Immer mehr als Wellnessbereich verkaufte Etablissements schießen aus dem Boden und erschließen neue Kundenkreise. Außerdem nimmt das Gewerbe immer unmenschlichere Formen an. Zugleich wird jedoch auch immer mehr am Image gezimmert „Die Frauen machen es freiwillig und Prostitution hat es schon immer gegeben!“. Mit unserer im November 2008 gestarteten Kampagne für die Reform des ProstG versuchten wir, auf all diese Probleme aufmerksam zu machen und etwas zu verändern. Unsere zentrale Forderung war, dass jegliche Einschränkung von Frauen in der Prostitution konsequent strafrechtlich verfolgt wird. Doch weder von Seiten der Medien, noch aus politischen Kreisen kam dazu eine Reaktion. Erst unsere Pressemitteilung zu den „Flatrate- Bordellen“ vom 18. Juni 2009 erregte im Zusammenhang mit den bundesweiten Razzien in den sogenannten „Pussy-Clubs“ endlich Aufsehen. Zur Veranschaulichung möchte ich Ihnen hier eine kurze Passage aus dieser Mitteilung vorlesen: „Am 05. Juni wurde in Fellbach bei Stuttgart ein neuer Pussy-Club eröffnet – ein so genanntes Flatrate- Bordell. Was darunter zu verstehen ist, wird auf der Homepage des Clubs so erklärt: „Sex mit allen Frauen, solange du willst, so oft du willst! Sex mit allen Extras! Analsex, Oralsex, Natur, 3-er, Gruppensex, Gang bang. Für einen Einheitspreis von 70 Euro tagsüber und 100 Euro abends, Bier und Bratwurst inbegriffen.“ … Alles ist möglich!

Medienberichten zufolge stammen 80 der 100 Prostituierten in der geschlossenen Fellbacher Filiale aus Rumänien, 30 von ihnen sollen Roma sein. Der Grund, der diese jungen Frauen dazu bewog, sich im reichen Deutschland wie Bier und Bratwurst vermarkten zu lassen, war der Mangel an alternativen Einkommensmöglichkeiten im Heimatland. Auch Armut ist ein Zwang. Aber anscheinend litten die Rumäninnen noch mehr unter anderen Zwängen. Laut Polizeichef Ralf Michelfelder gab es Anzeichen für schwerwiegende Straftaten. In Internet-Foren für Freier sei beklagt worden, „dass die Frauen bereits am Mittag im Geschlechtsbereich wund und deshalb arbeitsunfähig waren“. Außerdem hätten sie „ständig geweint“. Doch solche auf Zwangsprostitution hinweisenden Indizien sind juristisch irrelevant, wenn die Opfer Ausbeutung und Misshandlung bestreiten. Als Grund für die Reform des ProstG 2002 führte die damalige schwarz-rote Regierungskoalition an, dass der Mensch nach dem Menschenbild des Grundgesetzes als eine „auf Freiheit und Selbstverantwortung angelegte Person“ erscheine. Darum müsse „die freiwillige Ausübung der Prostitution als autonome Entscheidung vom Recht anerkannt“ werden. Doch genau dies macht es für die Polizei so schwer, Opfer von Zwangsprostitution zu erkennen. Die Frauen selbst werden von den Tätern eingeschüchtert und trauen sich nicht, gegen sie auszusagen. Bei Razzien geben die Frauen an, dass sie die Prostitution freiwillig ausüben, weil ihnen dies von ihren Zuhältern eingetrichtert wurde und sie wissen, dass eine Aussage gegen die Täter für sie schreckliche Folgen haben kann. Doch in dem Moment, in dem eine Frau angibt, die Prostitution freiwillig auszuüben, haben die Polizei und Justiz wegen des ProstG von 2002 keinerlei Möglichkeiten, die Frauen zu retten und ihre Peiniger vor Gericht zu bringen. Und das, obwohl es im ersten Artikel des Grundgesetzes heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Die am 10. Dezember 1948 verkündete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beginnt mit dem Satz: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“. Und in Artikel 2 heißt es: „Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht.“ In welchen ausweglosen Zwangslagen die Frauen stecken, macht die Geschichte einer von uns betreuten Frau, mit der ich vor einigen Wochen sprach, deutlich. Sie sagte: „Ich habe mich damals einfach nicht getraut wegzulaufen. Man wird so unter Druck gesetzt. Ich hätte ja auch nicht gewusst, wohin ich hätte fahren sollen. Ich konnte kein Wort Deutsch. Noch nicht einmal ein Taxi hätte ich mir rufen oder allein den Weg zum Bahnhof finden können. Die einfachsten Sachen wurden dadurch zum unlösbaren Problem. Monat für Monat ging es so weiter. Die Zuhälter regelten die Verlängerung des Visums. Als es dann schwieriger wurde, meinen Aufenthalt zu verlängern, war ich auch plötzlich verheiratet. Wenn ein Mädchen sich wehrte, wurde es verprügelt, denn Mädchen, die sich wehrten, nutzten dem Chef nichts. Ich habe mir schnell angewöhnt, einfach alles zu tun, was von mir verlangt wurde, damit ich nicht geschlagen werde. Ich habe gelernt, dass man es am besten hat, wenn man sich nicht wehrt, wenn man ganz ruhig ist und alles einfach erfüllt, was erwartet wird. Ein Mädchen hatte sich einmal gewehrt. Daraufhin haben sie sie ganz übel zugerichtet. Sie haben sie verprügelt und anschließend mit einer zerschlagenen Glasflasche vergewaltigt. Bei ihr war einfach alles kaputt. Und deshalb wusste ich, wozu diese Männer fähig waren.“

Wie in Afrika auch bleiben in Deutschland die Freier verschont, diejenigen, die das Angebot erst generieren. In Schweden ist das anders! Dort wird Prostitution als Männergewalt gegen Frauen definiert. Deshalb werden die Nachfrager bestraft. Langfristiges Ziel ist eine Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft. Dort sollen schon die Kinder im Kindergarten damit aufwachsen, dass es Unrecht ist, eine Frau zu kaufen.

Weiter machen – Entrüstung fordern! Wir brauchen eine Ethik der Entrüstung!

Unsere Welt und ganz konkret unsere Umwelt hier in Deutschland ist härter und brutaler geworden. Meiner Meinung nach ist die Zeit auch hier längst überfällig für eine Bewusstseinsänderung. In den letzten 25 Jahren habe ich von unendlich vielen ungeheuerlichen Frauenschicksalen erfahren. Der Handel mit Frauen und Kindern in die Prostitution hat inzwischen ungeheure Ausmaße angenommen. Es ist ein Verbrechen an Frauen und Kindern mitten unter uns, und es ist uns bisher nicht gelungen, dieses Verbrechen wirksam zu bekämpfen. Doch zumindest ist das Problem mehr und mehr bewusst. Strukturen wurden geschaffen, um den Frauen zu Hilfe zu kommen (wie beispielsweise auch die heutige Veranstaltung und das Aktionsbündnis zeigen) und dank Ursula Männle und der Hanns-Seidel-Stiftung, die jedes Jahr in ein anderes osteuropäisches Land einlädt, um mit Regierungsangehörigen, Polizei und Justiz aus dem Gastland und aus Bayern gemeinsam über das Verbrechen Menschenhandel zu sprechen und nach Abhilfe zu suchen.

Einige Frauenorganisationen sind da, die den Frauen helfen. Doch es ist wichtig, dass wir den Menschenhandel und die Hintergründe beim Namen nennen und nicht verschleiern. Dass wir nicht beim „oh, wie furchtbar!, ist das schrecklich!“ stehen bleiben. Mehr in der Öffentlichkeit und bei den Behörden auf die Verbrechen aufmerksam machen, die hinter verschlossenen Türen geschehen. Wir brauchen eine Ethik der Entrüstung. Eine Ethik, die nicht nur Forderungen aufstellt, sondern zum Handeln führt, umgesetzt wird. Wir sind so furchtbar liberal, vielleicht hat es aber nichts mit liberal, sondern mit egal zu tun. Solange wir nicht selber betroffen sind, lässt uns alles kalt. Wir müssen uns überlegen, wie wir noch besser helfen können. Was kann man machen in den Heimatländern, dass die Frauen erst gar nicht hergebracht werden? Was kann in unserer Gesellschaft unternommen werden, um mehr auf das Thema aufmerksam zu machen? Vieles wird in unserer Gesellschaft als normal angesehen. Man darf die Situation nicht einfach so hinnehmen. Jeder Mensch sollte sich dazu verpflichtet sehen, bei Unrecht einzugreifen. Solange ich lebe, werde ich mit anderen Engagierten weiterhin meine Stimme erheben für all die schwachen und furchtsamen Frauen und Kinder, die sich nicht gegen das Unrecht wehren können, welches ihnen angetan wird. Ich will weiter dafür kämpfen diesen Menschen Solidarität und Unterstützung entgegenzubringen, sie zu Tapferen zu machen und ihnen zu helfen, bei dem Blick in die Zukunft nicht das Unerreichbare oder Unbekannte, sondern die Chance auf ein neues – ein besseres – Leben zu sehen. Von einer Ethik der Entrüstung habe ich zum ersten Mal bei Pater Prof. Dr. Fritz Köster gelesen. Er meint damit eine Verhaltensweise, Handlungsweise, Reaktionsweise die sich gegen Ungerechtigkeiten in der Welt zur Wehr setzt, für uns Christen bedeutet das, endlich den Geist des Evangeliums zu leben.